Mitteilungen
Informationen zu den Wahlen der
a) Schöffen für das Schöffengericht Gelnhausen sowie die Strafkammern des Landgerichts Hanau und
b) Jugendschöffinnen und Jugendschöffen
erhalten Sie am Ende dieser Seite.
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Informationen zum Thema "Breitband" erhalten Sie hier.
Zusätzlich erhalten Sie am Ende dieser Seite den Hinweis auf den Werbeträger, welcher im Rathaus ausgestellt ist und zusätzlich Informationen liefert.
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Hintergrundinformationen: Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip "eine Person - ein Pass", das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.
Erscheinungsdatum: 20.03.2012 | Quelle: Bundesministerium des Innern
Aktuelle Information für Hundehalter
Das Rehwild bringt in der Zeit von April bis Juli seinen Nachwuchs auf die Welt. Dabei sind die Tiere sehr anfällig für Störungen. Um das Aufscheuchen des Wildes durch Hunde zu vermeiden, wird daher gebeten, den Hund bei Spaziergängen in Feld und Wiese unter enger Kontrolle zu halten oder an der Leine zu führen. Weiter Informationen finden Sie im unten stehenden Anhang.
Sprechstunden des Ortsvortehers Steinau-Innnenstadt finden Sie im unten stehenden Anhang. Hinweise für Hundehalter im Stadtgebiet Steinau
Ausbau Internet: Werbeträger im Rathaus liefert Informationen
Wahl der Schöffen für das Schöffengericht Gelnhausen sowie die Strafkammern des Landgerichts Hanau und die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen
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