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Der Online-Dialog erfolgte in Zusammenarbeit mit eOpinio GmbH.
Deutscher Engagementpreis - Geben gibt!
Wenn Sie jemanden kennen, der sich in Steinau an der Straße ehrenamtlich betätigt und dem Sie dafür "Danke!" sagen möchten oder Sie sind auf ein Unternehmen oder einen Verein aufmerksam geworden, dessen Engagement Anerkennung verdient, dann können Sie Ihren Favoriten bis zum 12. Juni 2013 schriftlich oder auf der Internetseite des Projektbüros des Deutschen Engagementpreises unter www.deutscher-engagementpreis.de vorschlagen.
Ortsgericht Steinau I
Ortsgerichtsvorsteher Michael Schneider
Sprechstunde immer mittwochs von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 4 des Erdgeschosses im Haus "Am Kumpen 1-3"
Ortsgericht Steinau II (Steinau-Ulmbach)
Ortsgerichtsvorsteher Josef Hohmann
(Tel.: 0 66 67 / 2 35)
Termine nach Vereinbarung
Ortsgericht Steinau III (Steinau-Marjoß)
Ortsgerichtsvorsteher Karl-Heinz Ruppert
(Tel.: 0 66 60 / 4 49)
Termine nach Vereinbarung
Achtung! Gewerbetreibende bitte Informationen im Anhang "Gewerbeauskunft-Zentrale" am Ende dieser Seite beachten!
Stadt Steinau an der Straße gewährt Vergünstigungen bei dem Erwerb städtischer Bauplätze
Die Stadt Steinau an der Straße gewährt auch im Jahr 2013 - also für alle Grundstückskaufverträge, die bis zum 31.12.2013 geschlossen werden - für den Erwerb städtischer Bauplätze in den einzelnen Baugebieten Vergünstigungen von
25% auf die reinen Grundstückspreise.
In den zu schließenden Grundstückskaufverträgen wird jedoch eine Bauverpflichtung innerhalb von zwei Jahren nach Erwerb sowie eine Rückauflassungsvormerkung für die Stadt Steinau an der Straße eingetragen für den Fall, dass eine Bebauung innerhalb der vorgesehenen Frist nicht erfolgt.
Pro Person bzw. Familie wird nur ein Bauplatz veräußert.
Bauplätze werden nicht vergeben an Markler, Bauträger oder Generalunternehmer.
Welche Grundstücke zur Verfügung stehen, kann im Bereich Umwelt und Gesundheit; Planen, Bauen, Wohnen / Baugebiete entnommen werden. Zur Ermittlung des tatsächlichen m²-Preises ist von den dort genannten m²-Preisen die Vergünstigung von 25% in Abzug zu bringen. Auf die Erschließungskosten wird allerdings keine Vergünstigung gewährt.
Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbung schriftlich an den Magistrat der Stadt
Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Straße 47, 36396 Steinau an der Straße zu richten.
Abholbenachrichtigung Personalausweise und Reisepässe
Personalausweise, die bis zum 30.04.2013 im Bürgerbüro der Stadt Steinau an der Straße beantragt wurden, können während der Sprechzeiten im Bürgerbüro abgeholt werden.
Bitte denken Sie daran, Ihr altes Ausweisdokument bei der Abholung vorzulegen.
Reisepässe, die bis zum 30.04.2013 im Bürgerbüro der Stadt Steinau an der Straße beantragt wurden, können während der Sprechzeiten im Bürgerbüro abgeholt werden.
Bitte denken Sie daran, Ihr altes Ausweisdokument bei der Abholung vorzulegen.
Amtliche Bekanntmachungen
zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes "Altstadt Steinau" und
des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan "Altstadt Steinau"
finden Sie unter Umwelt & Gesundheit, Planen, Bauen, Wohnen - Stadtplanung - Amtliche Bekanntmachung
Wichtige Informationen "Gewerbeauskunft-Zentrale" siehe nachstehender Anhang:
Gewerbeauskunft-Zentrale
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