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Magistrat (Gemeindevorstand)

Bedeutung des Magistats

Gemäß § 9 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) besorgt der Gemeindevorstand die laufende Verwaltung. Der Gemeindevorstand führt in Städten die Bezeichnung Magistrat und ist kollegial zu gestalten. Der Magistrat besteht gem. § 65 Hessischer Gemeindeordnung (HGO) aus dem Bürgermeister als Vorsitzender, der/m ehrenamtlichen Ersten Stadträtin/Stadtrat und weiteren ehrenamtlichen Stadträtinnen/Stadträten deren Anzahl in der Hauptsatzung festgelegt ist.

In Steinau an der Straße besteht der Magistrat aus weiteren acht ehrenamtlichen Stadträtinnen/Stadträten.
 
Funktion Name Partei
Bürgermeister Walter Strauch SPD
Erste Stadträtin Karin Senzel SPD
Stadtrat Dietmar Berthold SPD
Stadtrat Hans-Jürgen Salomon SPD
Stadträtin Margot Dernesch SPD
Stadtrat Erwin Leibold CDU
Stadtrat Werner Lang CDU
Stadtrat Rudolf Bös CDU
Stadträtin Simone Riefer CDU
Stadtrat Heinz Seipel UBL

 

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