Home ·   Barrierefrei · Language Language · Stadtplan · Suche · Kontakt · Hilfe · Sitemap 

 Ihr Standort: E-Mail senden Drucken

Haupt- und Finanzausschuss

Die Stadtverordnetenversammlung kann gem. § 62 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse bilden.
 
Die Anzahl der Mitglieder ist entweder in der Hauptsatzung oder wird durch besonderen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung festgelegt.
 
Außer dem Pflichtausschuss, dem Finanzausschuss, hat die Stadt Steinau an der Straße von der Möglichkeit der Bildung zusätzlicherAusschüsse Gebrauch gemacht, deren Mitgliederzahl durch besonderen Beschluss festgelegt wurden.
 
Haupt- und Finanzausschuss                                                  7 Mitglieder
 
Ausschuss für Bau und Stadtentwicklung                             5 Mitglieder
 
 Ausschuss für Soziales, Familie, Sport und Kultur             5 Mitglieder
 
Ausschuss für Landwírtschaft, Umwelt und Forsten            5 Mitglieder
 
Die Ausschüsse sind reine Hilfsorgane  der Stadtverordnetenversammlung. Ihnen können allerdings bestimmte Angelegenheiten oder bestimmteArten von Angelegenheiten widerruflich zur endgültigen Beschlussfassung übertragen werden.
 
Ausschüsse werden aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung gewählt oder nach dem Benennungsverfahren (Besetzung nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen) besetzt.

 

Vorsitzender: Ewald Mattheis UBL
Stellvertreter: Norbert Korhammer SPD
Mitglieder: Jürgen Schmitt SPD
  Lothar Schumacher SPD
  Tobias Betz CDU
  Konrad Kuhlenkamp CDU
  Frank Amend CDU

 

Zusätzliche Informationen anfordern...Zusätzliche Informationen anfordern...

SeitenanfangSeitenanfang Zu Favoriten hinzufügenZu Favoriten hinzufügen Datenschutzerklärung anzeigenDatenschutz Impressum anzeigenImpressum                                                                           © 2013 Stadt Steinau an der Straße