Home ·   Barrierefrei · Language Language · Stadtplan · Suche · Kontakt · Hilfe · Sitemap 

 Ihr Standort: E-Mail senden Drucken

Ausschuss für Soziales, Familie, Sport und Kultur

 Die Stadtverordnetenversammlung kann gem. § 62 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse bilden.

Die Anzahl der Mitglieder ist entweder in der Hauptsatzung oder wird durch gesonderten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung festgelegt.

Außer dem Pflichtausschuss, dem Finanzausschuss, hat die Stadt Steinau an der Straße von der Möglichkeit der Bildung zusätzlicher Ausschüsse Gebrauch gemacht, deren Mitgliederzahl durch besonderen Beschluss festgelegt wurden.

Die Ausschüsse sind reine Hilfsorgane der Stadtverordnetenversammlung. Ihnen können allerdings bestimmte Angelegenheiten oder bestimmte Arten von Angelegenheiten wiederruflich zur endgültigen Beschlussfassung übertragen werden.

Ausschüsse werden aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung gewählt oder nach dem Benennungsverfahren (Besetzung nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen) besetzt.

 

Christoph Schneider CDU
Renate Schuch CDU
Sonja Senzel SPD
Jana Kaufmann SPD
Ewald Mattheis UBL

Da die konstituierende Sitzung noch nicht stattgefunden hat, wurde noch kein/e Ausschussvorsitzende/r gewählt.

 

Zusätzliche Informationen anfordern...Zusätzliche Informationen anfordern...

SeitenanfangSeitenanfang Zu Favoriten hinzufügenZu Favoriten hinzufügen Datenschutzerklärung anzeigenDatenschutz Impressum anzeigenImpressum                                                                           © 2013 Stadt Steinau an der Straße