Reisepass
Allgemeine Hinweise
Bitte achten Sie bei der Antragstellung für Ausweis- und Passdokumente auf das Vorliegen der entsprechenden Unterlagen. Nur dann kann eine zügige Antragstellung erfolgen.
Sofern Sie eine Auslandsreise planen, empfehlen wir dringend, sich vor Antragstellung über die Einreisebestimmungen im Reiseland zu informieren. Dies ist über die Homepage des Auswärtigen Amtes oder bei Ihrem Reiseveranstalter möglich. Hier erfahren Sie auch, welche Reisedokumente benötigt werden. Besondere Vorschriften gelten bei Kreuzfahrten, informieren Sie sich hier bei Ihrem Reiseveranstalter.
Sollte Ihr Ausweis/Passdokument verloren gegangen sein, können Sie den Verlust auch online unter unserem Formularservice melden...
Reisepass
Benötigt werden:
- aktuelles biometrisches Passbild
- Person, für die der Reisepass beantragt wird
- Personalausweis zur Identitätsfeststellung oder
alter Reisepass bzw. Kinderreisepass (sofern vorhanden) - Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde
(bei Geburten oder Eheschließungen im Ausland: eine internationale Personenstandsurkunde oder eine von einem amtlich anerkannten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzte Urkunde) - ggf. Bescheinigung über Namensänderung
- ggf. Nachweis zur deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung, Staatsangehörigkeitsausweis)
Bei Personen unter 18 Jahren muss bei der Antragstellung mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Der nicht anwesende andere Erziehungsberechtigte muss sein Einverständnis zur Ausstellung eines Reisepasses schriftlich erklären. Einen Mustervordruck zum Einverständnis erhalten Sie hier.
Wichtige Hinweise zum Passbild
Seit dem 02.05.2025 sind Passbilder ausschließlich in digitaler Form vorzulegen. Sie haben hierzu folgende Möglichkeiten:
Passbilderstellung beim Fotograf:
Beim Fotograf erhalten Sie hierfür bei der Anfertigung Ihres Lichtbildes einen QR-Code. Der QR-Code ist bei Antragstellung vorzulegen, da nur hiermit das Lichtbild abgerufen werden kann. Beachten Sie bitte auch die Gültigkeitsdauer des QR-Codes von 6 Monaten.
Zertifizierte Fotografen in der Region zur Erstellung digitaler Lichtbilder finden Sie hier.
Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Passbild die biometrischen Vorgaben erfüllt und keine Schatten / Überbelichtung oder Spiegelungen (z.B. auf Brille) aufweist! Die Fotomustertafel können Sie sich hier aufrufen.
Selbstbedienungsterminal POINT ID im Wartebereich:
Im Wartebereich können Sie am Selbstbedienungsterminal Ihr digitales Passbild aufnehmen und Ihre Unterschrift und Fingerabdrücke erfassen.
Eine Unterstützung durch das Behördenpersonal ist nicht möglich.
Die Anfertigung digitaler Passbilder am Selbstbedienungsterminal kostet 6,00 Euro und es ist nicht möglich, diese Bilder auszudrucken.
Für die Nutzung des Selbstbedienungsterminals ist eine Körpergröße von mind. 1,20 m erforderlich.
In unterschiedlichen Fällen kann eine gültige Passbilderstellung nicht erfolgen (z.B. Kleinkindern, Säuglinge, Brillenträger, Haarfarbe).
Sofern Sie Ihr Passbild am Selbstbedienungsterminal erstellen wollen, erscheinen Sie bitte unbedingt 20 Minuten vor Ihrem eigentlichen Termin und fertigen Ihr Passbild selbstständig im Wartebereich an.
Auf die Funktionsfähigkeit und die Herstellung eines gültigen Passbildes über das POINT ID Gerät hat die Stadt Steinau keinen Einfluss, dementsprechend kann die Nutzung nicht gewährleistet werden.
Wir empfehlen daher derzeit die Passbilderstellung beim Fotograf.
Benötigt bei Abholung
- alter Reisepass / Kinderpass (sofern vorhanden)
- bei Abholung durch andere Person: schriftliche Vollmacht
Gültigkeit:
- 6 Jahre bei Personen, die das 24 Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- 10 Jahre bei Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben
Gebühren:
- unter 24 Jahre 32 Seiten 37,50 €
Expresspass 69,50 € - über 24 Jahre 32 Seiten 70,00 €
Expresspass 102,00 €
Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit ca. 8-10 Wochen.
Ein Expresspass ist innerhalb von 3 Werktagen lieferbar.