Haupt- und Finanzausschuss
Die Stadtverordnetenversammlung kann gem. § 62 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse bilden.
Die Anzahl der Mitglieder ist entweder in der Hauptsatzung oder wird durch besonderen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung festgelegt.
Außer dem Pflichtausschuss, dem Finanzausschuss, hat die Stadt Steinau an der Straße von der Möglichkeit der Bildung zusätzlicherAusschüsse Gebrauch gemacht, deren Mitgliederzahl durch besonderen Beschluss festgelegt wurden.
Haupt- und Finanzausschuss 7 Mitglieder
Ausschuss für Bau und Stadtentwicklung 5 Mitglieder
Ausschuss für Soziales, Familie, Sport und Kultur 5 Mitglieder
Ausschuss für Landwírtschaft, Umwelt und Forsten 5 Mitglieder
Die Ausschüsse sind reine Hilfsorgane der Stadtverordnetenversammlung. Ihnen können allerdings bestimmte Angelegenheiten oder bestimmteArten von Angelegenheiten widerruflich zur endgültigen Beschlussfassung übertragen werden.
Ausschüsse werden aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung gewählt oder nach dem Benennungsverfahren (Besetzung nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen) besetzt.
Vorsitzender: |
Ewald Mattheis |
UBL |
Stellvertreter: |
Tobias Betz
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BGM |
Mitglieder: |
Frank Amend
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BGM |
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Ludwig Bathon
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BGM |
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Frischkorn, Holger |
SPD |
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Rothmann, Falco |
SPD |
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Schätzke, Tim |
UBL |
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