Schiedsamt
Schiedsstellen sollen streitende Parteien nach Möglichkeit vergleichen und ein streitiges Verfahren vor den Gerichten vermeiden.
Das Schiedsamt führt nach dem Hessischen Schiedsamtsgesetz Schlichtungsverhandlungen über bürgerliche Rechtsstreitigkeiten durch. Es ist ferner in Strafsachen die zuständige Vergleichsbehörde.
Im Strafverfahren werden Schiedsleute wegen leichterer Straftaten wie zum Beispiel bei
- Hausfriedensbruch,
- Beleidigung,
- Körperverletzung,
- Bedrohung,
- Sachbeschädigung oder
- Verletzung des Briefgeheimnisses
tätig.
Hier ist - wenn die Staatsanwaltschaft eine Anklage von Amts wegen ablehnt - eine Privatklage nur möglich, wenn zuvor ein Sühneversuch vor einer Schiedsstelle gescheitert ist.
In bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, wie z. B. Nachbarstreitigkeiten oder Ehrstreitigkeiten, kann eine Klage erst erhoben werden, wenn der Versuch einer außergerichtlichen Einigung von einer Gütestelle erfolglos geblieben ist.
Für die Tätigkeit des Schiedsamts wird eine geringe Gebühr erhoben. Wer die Tätigkeit des Schiedsamtes beantragt, ist zunächst verpflichtet, die Kosten zu tragen.
Schiedsamtsbezirk Steinau an der Straße
- zuständig für die Stadtteile Bellings, Hintersteinau, Marborn, Marjoß, Neustall, Rabenstein, Rebsdorf, Sarrod, Seidenroth, Steinau-Innenstadt, Uerzell und Ulmbach -
Schiedsmann
Herr Wilfried Strack
Max-Foerster-Straße 15
36396 Steinau an der Straße
Tel.: (0 66 63) 91 90 00
stv. Schiedsmann
Terminvereinbarungen treffen Sie bitte direkt mit den Verantwortlichen selbst.
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