Kundenportal-Herstellung Kanalhausanschluss
Allgemein
Jedes Grundstück auf dem Abwasser anfällt, hat die Pflicht dieses an die Abwasseranlage anzuschließen. Sowohl der Anschluss eines Grundstücks als auch die Zuführung von Abwasser dürfen nur nach Genehmigung durch die Stadt Steinau an der Straße erfolgen.
Für jedes Bauvorhaben ist ein Entwässerungsantrag bei den Stadtwerken Steinau an der Straße einzureichen, unabhängig vom Bauantrag.
Der Antrag ist vor Baubeginn einzureichen und soll die Entwässerungsplanung einschließlich der hydraulischen Berechnung enthalten.
Der Entwässerungsantrag wird von den Stadtwerken Steinau an der Straße als Betreiber der Abwasseranlagen geprüft.
Die geplante Entwässerungsanlage muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den Vorgaben des gültigen Bebauungsplanes, den DIN-Normen (DIN 1986-100, DIN EN 12056, DIN EN 752) sowie den ATV-DVWK-Arbeitsblätter entsprechen.
Gibt es seitens der Stadtwerke Steinau an der Straße keine Beanstandungen wird die Entwässerungsanlage genehmigt. Die Verwaltungskosten des Genehmigungsverfahren belaufen sich gem. der Satzung über das Erheben von Verwaltungskosten der Stadt Steinau an der Straße § 8 (9) auf einer Gebühr von 25,00 bis 2.600,00 Euro, je nach Aufwand. Der Anschluss eines Grundstückes oder die Zuführung von Abwasser ohne Genehmigung, stellt nach § 37 der Entwässerungssatzung eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Kontakt
Dirk Käthner Monika Zeber
Tel.: 06663-973 47 Tel.: 06663-973 46
E-Mail: dirk.kaethner@steinau.de E-Mail: monika.zeber@steinau.de