Übermittlungssperren
Die Meldebehörde kann Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen erteilen. Die betroffenen Personen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen (Übermittlungssperre).
Die aktuelle amtliche Bekanntmachung zur Widerspruchsbelehrung finden Sie hier.
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) entfällt die Möglichkeit des Widerspruches zur Datenübermittlung an das Personalmanagement der Bundeswehr gem. § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz.
Einen Muster-Vordruck für Übermittlungssperren finden Sie hier.
Sie können die Übermittlungssperre auch online hier beantragen...